------------------------------------------------------------------ Eine Frage im Usenet war, was die Geräuschangabe "57 db (re 1 pW) untergebaut" bei einem Geschirrspüler für eine Bedeutung hat. Hier die Antwort: ------------------------------------------------------------------ Dezibel-Angaben machen für Absolutwerte nur Sinn, wenn man die Bezugsgröße kennt. In diesem Fall entspricht 0 dB -> 1 pW. 57 dB sind dann 10^(57/10) * 1pW = 50 uW Schalleistung (wenn ich mich nicht verrechnet habe). Dies scheint also eine Angabe für die von der Maschine erzeugte Schalleistung zu sein. Der Schalldruckpegel beim "Zuhörer" hängt dann noch u. a. von der Entfernung zur Maschine ab. Die Angabe "untergebaut" widerspricht dem aber wieder, denn der erzeugte Schalleistungspegel hängt nicht vom Einbauort ab. Möglicherweise war doch der Schalldruckpegel beim "Zuhörer" gemeint, dann hätte man besser "re 20 uPa" oder "re 1 pW/m2" geschrieben und auch die Entfernung mit angegeben. Zur Angabe der Lautstärke sind solche Angaben ohnehin nur bedingt geeignet. Zumindest sollte man bewertete Angaben wie dB(A) verwenden. Dabei wird dann zumindest berücksichtigt, daß das menschliche Gehör gleiche Schalldrücke bei verschiedenen Frequenzen unterschiedlich stark wahrnimmt. Der Schalldruckpegel in dB(A) ist die übliche "Maßeinheit" für Lärm-Messungen. Die eigentliche "Maßeinheit" für die Lautstärke ist aber Sone. Damit hat man dann einen Wert, der der tatsächlich wahrgenommenen Lautstärke eines durchschnittlichen Menschen entspricht. Zur Ermittlung müssen weitere Eigenheiten des menschlichen Gehörs berücksichtigt werden, wozu das Spektrum des Signals in Abschnitten unterteilt analysiert wird. Da das nicht ganz unaufwendig ist, arbeitet man häufig mit einfachen Bewertungskurven wie bei dB(A), was aber nur bei Geräuschen ähnlicher Art vergleichbare Werte liefert. MfG Thomas Beul [in Newsgroup: de.sci.ing.elektrotechnik]